WISSENSWERTES
Informationen, Tipps und Ratschläge rund um KFZ-Gutachten und Unfallabwicklung
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR SIE
Ein Unfall ist immer ein unerwartetes und oft belastendes Ereignis. Damit Sie in dieser Situation bestmöglich vorbereitet sind und Ihre Rechte kennen, haben wir auf dieser Seite wichtige Informationen, Tipps und Ratschläge für Sie zusammengestellt.
Als erfahrene KFZ-Gutachter wissen wir, worauf es bei der Unfallabwicklung ankommt und welche Fehler vermieden werden sollten. Nutzen Sie unser Expertenwissen, um im Schadensfall optimal vorbereitet zu sein.
SOFORTMASSNAHMEN NACH EINEM UNFALL
Checkliste: Die ersten Schritte nach einem Unfall
- 1.Unfallstelle absichern: Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen (mind. 50m innerorts, 100m außerorts), Warnweste anziehen.
- 2.Erste Hilfe leisten: Verletzte Personen versorgen und bei Bedarf Notarzt rufen (112).
- 3.Polizei rufen: Bei Personenschäden, erheblichen Sachschäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist (110).
- 4.Unfallstelle dokumentieren: Fotos von Fahrzeugen, Schäden und der Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven machen.
- 5.Unfallbericht erstellen: Daten des Unfallgegners (Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung), Zeugen und Unfallhergang notieren.
- 6.Keine voreiligen Schuldeingeständnisse: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstehen oder womit Sie nicht einverstanden sind.
- 7.Unabhängigen Gutachter kontaktieren: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl.
Wann sollte die Polizei gerufen werden?
- Bei Personenschäden (auch leichte Verletzungen)
- Bei erheblichen Sachschäden (Faustregel: über 1.500 Euro)
- Bei Unfällen mit Beteiligung öffentlicher Verkehrsmittel oder Behördenfahrzeugen
- Bei Unfallflucht eines Beteiligten
- Bei Alkohol- oder Drogenverdacht
- Wenn die Schuldfrage unklar ist
- Wenn der Unfallgegner keine oder unvollständige Angaben macht
- Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen
IHRE RECHTE NACH EINEM UNFALL
Freie Gutachterwahl
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für das Gutachten übernehmen. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Ihr Recht auf freie Gutachterwahl ist gesetzlich verankert und durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt.
Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie keinen Ersatzwagen in Anspruch nehmen.
Tipp: Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Fahrzeugtyp, Alter und Ausstattung. Ein qualifiziertes Gutachten hilft, den korrekten Betrag zu ermitteln.
Wertminderung
Auch bei fachgerechter Reparatur kann ein Unfallfahrzeug an Wert verlieren. Diese Wertminderung kann bei neueren Fahrzeugen (in der Regel bis 5 Jahre alt) oder bei hochwertigen Fahrzeugen geltend gemacht werden.
Hinweis: Die Wertminderung wird im Gutachten festgehalten und sollte bei der Schadensregulierung berücksichtigt werden. Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen.
Werkstattwahl
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Die gegnerische Versicherung kann Sie nicht zwingen, eine bestimmte Werkstatt zu beauftragen.
Tipp: Wählen Sie eine Fachwerkstatt, die Erfahrung mit Unfallreparaturen hat. Wir können Ihnen gerne qualifizierte Werkstätten in Ihrer Nähe empfehlen.
GUTACHTEN UND SCHADENSREGULIERUNG
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Ein Gutachten ist in der Regel ab einer zu erwartenden Schadenshöhe von etwa 1.000 Euro sinnvoll. Es dient als Grundlage für die Schadensregulierung und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Ein Gutachten bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Genaue Dokumentation aller Schäden
- Professionelle Berechnung der Reparaturkosten
- Feststellung einer eventuellen Wertminderung
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts bei Totalschaden
- Stärkere Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung
- Nachweis für versteckte Schäden
Ablauf der Schadensregulierung
- 1.Unfallmeldung: Melden Sie den Unfall umgehend Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind.
- 2.Gutachter beauftragen: Bei unverschuldeten Unfällen beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
- 3.Begutachtung: Der Gutachter dokumentiert den Schaden und erstellt ein detailliertes Gutachten.
- 4.Reparatur: Mit dem Gutachten können Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
- 5.Kostenübernahme: Die Kosten für Gutachten und Reparatur werden der gegnerischen Versicherung zur Übernahme eingereicht.
- 6.Regulierung: Die Versicherung prüft das Gutachten und reguliert den Schaden.
Tipp: Bewahren Sie alle Unterlagen und Korrespondenz mit der Versicherung sorgfältig auf. Bei Problemen mit der Schadensregulierung können wir Sie unterstützen oder einen spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen.
HÄUFIGE FEHLER VERMEIDEN
NICHT TUN
- Voreilige Schuldeingeständnisse abgeben
- Reparaturkosten ohne Gutachten akzeptieren
- Auf Druck der Versicherung einen bestimmten Gutachter beauftragen
- Unfallspuren beseitigen, bevor der Schaden dokumentiert wurde
- Pauschale Abfindungsangebote ohne Prüfung annehmen
- Zu lange mit der Unfallmeldung warten
- Unvollständige Dokumentation des Unfalls
UNBEDINGT TUN
- Unfallstelle umfassend fotografieren (alle Schäden, Unfallposition, Bremsspuren)
- Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen notieren
- Unfall umgehend der eigenen Versicherung melden
- Unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen
- Alle Unterlagen und Korrespondenz sorgfältig aufbewahren
- Bei Problemen mit der Versicherung fachkundigen Rat einholen
- Fristen beachten und auf schriftliche Kommunikation bestehen
TOTALSCHADEN VS. REPARATUR
Wann liegt ein Totalschaden vor?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder wenn die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen (wirtschaftlicher Totalschaden).
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleicher Typ, Alter, Ausstattung, Laufleistung und Zustand) auf dem regionalen Markt zu erwerben.
Restwert
Der Betrag, der für das beschädigte Fahrzeug auf dem Markt noch erzielt werden kann. Wird von einem Gutachter ermittelt und ist oft höher als Angebote von Restwerthändlern.
Ihre Optionen bei einem Totalschaden
Abrechnung auf Totalschadenbasis
Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Das beschädigte Fahrzeug verkaufen Sie zum Restwert.
Reparatur trotz Totalschaden (130%-Regelung)
Wenn Sie das Fahrzeug behalten und reparieren lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswerts erstattet bekommen.
- Fahrzeug ist mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz
- Fahrzeug wird fachgerecht repariert
- Fahrzeug wird nach der Reparatur weiter genutzt (mind. 6 Monate)
- Nachweis der Reparatur durch Rechnung
Integritätsinteresse (Reparatur bis zum Wiederbeschaffungswert)
Wenn Sie das Fahrzeug behalten, aber nicht oder nur teilweise reparieren lassen möchten, können Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts plus die tatsächlichen Reparaturkosten (maximal bis zum Wiederbeschaffungswert) erhalten.
KOMMUNIKATION MIT DER VERSICHERUNG
Tipps für den Umgang mit Versicherungen
- Schriftlich kommunizieren: Führen Sie die Kommunikation mit der Versicherung möglichst schriftlich (E-Mail, Brief) und bewahren Sie Kopien auf.
- Fristen setzen: Setzen Sie der Versicherung angemessene Fristen für die Regulierung und weisen Sie auf mögliche Folgen bei Nichteinhaltung hin.
- Keine vorschnellen Vergleiche: Prüfen Sie Vergleichsangebote der Versicherung sorgfältig und holen Sie bei Bedarf fachkundigen Rat ein.
- Dokumentieren Sie alles: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Telefonaten mit der Versicherung.
- Sachlich bleiben: Bleiben Sie in der Kommunikation immer sachlich und höflich, aber bestimmt.
Typische Versicherungstaktiken
Versicherungen versuchen manchmal, ihre Zahlungen zu minimieren. Hier sind einige typische Taktiken und wie Sie darauf reagieren können:
Taktik: Eigenen Gutachter vorschlagen
Ihre Reaktion: Höflich, aber bestimmt auf Ihrem Recht auf freie Gutachterwahl bestehen.
Taktik: Gutachterkosten kürzen
Ihre Reaktion: Auf die Rechtsprechung verweisen, die die volle Erstattung der Gutachterkosten vorsieht, solange diese angemessen sind.
Taktik: Reparaturkosten als überhöht bezeichnen
Ihre Reaktion: Auf die fachgerechte Kalkulation im Gutachten verweisen und gegebenenfalls eine Stellungnahme des Gutachters einholen.
Taktik: Wertminderung ablehnen
Ihre Reaktion: Die im Gutachten festgestellte Wertminderung mit Verweis auf Fahrzeugalter, -zustand und Schadensumfang begründen.
DOWNLOADS UND RESSOURCEN
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